Verantwortung für eine starke Region Geschäftsbericht 2020

Neues elektronisches Ursprungszeugnis

Zollbehörden vieler Länder verlangen, dass Waren bei ihrer Einfuhr von Ursprungszeugnissen und bescheinigten Handelsrechnungen begleitet werden. Sie belegen den Ursprung einer Ware. Unter anderem spielen diese Dokumente eine Rolle bei Antidumping-Maßnahmen und der Überwachung von Einfuhrbeschränkungen. Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen obliegt in Deutschland den Industrie- und Handelskammern.

Mit dem neuen elektronischen Ursprungszeugnis sparen Sie Zeit und Aufwand. Die Unterlagen müssen nicht mehr aufwendig per Post beantragt und zugeschickt oder persönlich vorbeigebracht werden. Einfach online beantragen und im Unternehmen ausdrucken und das alles ohne Signaturkarte und Kartenlesegerät.

Exporteure beantragen Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente elektronisch über die Internetanwendung „Elektronisches Ursprungszeugnis“ und drucken die Dokumente nach Bescheinigung durch die IHK einfach direkt im Unternehmen mit IHK-Stempel und Unterschrift aus. Die Vorteile liegen auf der Hand wie beispielsweise verkürzte Wartezeiten und eine schnellere Abfertigung, schnelle Rückmeldung zu notwendigen Korrekturen, Einreichung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Weiterführende Informationen

Informationen
Axel Scheer, Geschäftsbereich Unternehmen und Standort, Teamleiter International, Telefon 06151 871-1252, E-Mail: axel.scheer@darmstadt.ihk.de

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